Die Kreuzlinger Initiative zur Abschaffung der Mehrwertsteuersubvention, kurz KAMS, hat sich zum Ziel gesetzt, den mehrwertsteuerfreien Einkauf im schweizerisch-europäischen Einkaufstourismus abzuschaffen. Alle Kunden sollen Mehrwertsteuer bezahlen, entweder in dem jeweiligen europäischen Nachbarland, oder in der Schweiz.
Für die Bezahlung der Schweizer Einfuhrsteuer soll die neue, bereits im Einsatz befindliche, Smartphone-App des Schweizer Zolls namens Quickzoll eingesetzt werden. So erspart sich der Schweizer Zoll das manuelle Verzollen der Millionen Ausfuhrscheine.
Für die Länder, die eine Bagatellgrenze für die Mehrwertsteuererstattung haben, soll die Einfuhrsteuer erst dann erhoben werden, wenn der Betrag des Ausfuhrscheines die Bagatellgrenze übersteigt. Bagatellgrenzen gibt es in Frankreich (100 EUR), Italien (70 EUR), Österreich (75 EUR) und Deutschland (50 EUR).
Um die vollständige Besteuerung zu erreichen, und eine evtl. Doppelbesteuerung zu vermeiden, soll im Schweizer Zollgesetz die CHF-300-Freigrenze (ab 1.1.2025: CHF-150-Freigrenze) abgeschafft werden. Zudem wird folgende Regel eingefügt:
«Die Einfuhrsteuer entfällt, wenn für die eingeführte Ware im Herkunftsland, aufgrund der dort geltenden Bestimmungen, die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer nicht erstattet wird.»
Damit wird automatisch, ohne weiteres Zutun, die Bagatellgrenze des jeweiligen Herkunftslandes als Untergrenze für die Schweizer Einfuhrsteuer übernommen.
Wenn die Mehrwertsteuersubvention an der Schweizer Grenze abgeschafft wird, dann sollen die zusätzlichen Steuereinnahmen (ca. 500 Millionen CHF) an alle Schweizer Bürger umverteilt werden, indem die Mehrwertsteuer um zwei Zehntel Prozent gesenkt, bzw. ihre Anhebung vermieden wird.
Begründung:
Uns geht es vor allem um vier Punkte:
- Faire Wettbewerbsbedingungen für alle Geschäfte.
- Gleichbehandlung aller Kunden.
- Reduktion des Verkehrs.
- Reduktion des Verwaltungsaufwands.
Im Schweizer Grenzgebiet ist es heutzutage kaum möglich, ein Einzelhandelsgeschäft zu führen. Die Konkurrenz der ausländischen Geschäfte ist übermächtig. Die Konsequenz sind leere Läden, unbelebte Strassen und fehlende Arbeitsplätze im Schweizer Detailhandel. Wir rechnen damit, dass ca. ein Drittel dieser Umsatzverluste auf die Mehrwertsteuersubvention zurückzuführen ist. Das heisst, das ca. CHF 2-3 Milliarden Umsatz in die Schweizer Geschäfte zurückkehren würden, wenn die Subvention abgeschafft würde.
Aber auch für Klima, Umwelt und Verkehr wäre es ein Segen. Zum Teil fahren die Einkäufer mehr als hundert Kilometer, um in Konstanz oder anderen grenznahen Städten einzukaufen. Natürlich ist das ihr gutes Recht, nur sollten sie dafür nicht auch noch vom Staat belohnt werden. Wir sind nicht der Auffassung, dass das Bezahlen der Einfuhrsteuer, bzw. das Einkaufen im Inland, eine moralische Bürgerpflicht ist. Das Einkaufen im Ausland ist völlig legal und es ist auch in Ordnung, die Steuer zurückzufordern, solange das Gesetz es erlaubt. Wir fordern daher keine Änderung des individuellen Verhaltens, sondern eine Änderung der Regeln, die dann ein verändertes Verhalten zeitigt.
Der letzte Punkt ist der Verwaltungsaufwand: 15 Millionen Ausfuhrscheine jährlich müssen ausgefüllt, gestempelt, unterschrieben und abgerechnet werden. Das ergibt, bei 20 Minuten Aufwand pro Schein, 5 Millionen Arbeitsstunden, die man einmal, mit 50 CHF pro Stunde berechnet, als CHF 250 Millionen Aufwand pro Jahr ansetzen kann. Hinzu kommen Benzinkosten, Infrastrukturkosten, Verkehrskosten, Klimabelastung etc. Ein riesiger Aufwand, den die Allgemeinheit bezahlt, bzw. der Steuerzahler in der Schweiz und in den Nachbarländern. Diesem Aufwand steht kein Ertrag gegenüber, denn diese Zettel kann niemand zu irgendetwas Nützlichem gebrauchen. Wir leben im Zeitalter der Digitalisierung, und benützen diese alten Papier-basierten Verfahren nur noch an der Grenze. Wenn ein Unternehmen so verschwenderisch mit seinen Ressourcen umginge wie der (schweizerische und deutsche) Staat es an dieser Stelle tun, dann wäre es längst pleite.
Zusammenfassung:
Die Befreiung der privaten Einfuhren unterhalb CHF 300/150 von der Einfuhrsteuer führt an der Schweizer Grenze, insbesondere in der Schweiz und Deutschland, zu hohen volkswirtschaftlichen Kosten, denen kein Ertrag gegenüber steht. Hinzu kommen Verkehrsüberlastung, klimaschädliche Auswirkungen sowie Gerechtigkeitsgedanken. Daher gehört diese Regelung abgeschafft. Sie soll ersetzt werden durch ein digitalisiertes Verfahren, das sicherstellt, dass alle Einfuhren in die Schweiz versteuert werden. Die daraus entstehenden zusätzlichen Einnahmen sollen allen Schweizer Bürgern zugute kommen.