Die Idee, die Mehrwertsteuersubvention abzuschaffen, beruht zunächst auf dem Gerechtigkeitsgedanken. Warum soll eine Gruppe von Kunden Privilegien genießen, die anderen vorenthalten bleiben? Das Grundprinzip ist hier verletzt, dass alle gleich behandelt werden sollen.

Nun würde das allein noch niemand stören, wenn die Mehrwertsteuersubvention schadlos bliebe. Das ist aber leider nicht der Fall. Wer in Konstanz oder Kreuzlingen lebt, weiß, dass am Samstag kaum eine Chance besteht, mit dem Auto in die Innenstadt von Konstanz zu gelangen. Der Verkehr ist überwältigend. Hinzu kommen Schlangen an den Kassen, an den Abfertigungsschaltern und am Zoll. 17.6 Millionen Ausfuhrscheine pro Jahr müssen ausgestellt, gestempelt, geprüft und erstattet werden. Das ist ein täglicher Alptraum für Kassenpersonal, Zöllner, Kunden und unbeteiligte Mitmenschen. Auf der Schweizer Seite der Grenze stehen derweil die Geschäfte leer bzw. schließen, mangels Kunden, ihre Pforten.

Und wozu das Ganze? Ein volkswirtschaftlicher Nutzen dieser täglichen Verrichtungen ist nicht erkennbar. Natürlich gibt es Schnäppchenjäger, die profitieren. Man kann ihnen deshalb ja auch keinen Vorwurf machen, denn sie handeln im Rahmen des Gesetzes. Aber der Profit des Einzelnen geht zu Lasten der anderen, denn das Geld fällt ja nicht vom Himmel. Es fällt vielmehr aus dem Säckel des Schweizer Finanzministers. 

Eigentlich müsste der Schweizer Zoll auf alle Importe Einfuhrsteuer erheben. Das wäre systemkonform. Dann müsste man auf alle Einfuhren an der Grenze 7.7% Einfuhrsteuer bezahlen bzw. 2.5% für Lebensmittel/Bücher. Nur, darauf hat der Schweizer Zoll keine Lust. Es lohnt den Aufwand nicht, auf einen Einkauf von z.B. 50 CHF noch 4 CHF Umsatzsteuer zu erheben. Daher kommt die 'regelwidrige Regel' mit 300 CHF Freigrenze pro Person und Tag, die unversteuert eingeführt werden dürfen. Damit, und das ist das Problem, subventioniert der Schweizer Staat den Einkaufstourismus.

Wie wirkt die vorgeschlagene Regel?

1) Die neue Regel würde bewirken, dass für Einfuhren unter 300 CHF Schweizer Einfuhrsteuer bezahlt werden muss, wenn, und nur wenn, ein ausländischer Ausfuhrschein von den ausländischen Zollbehörden abgestempelt wurde. 

2) Aufgrund der neuen Regel würde die Preisdifferenz zwischen Deutschland und der Schweiz um ca. 30% geringer werden. Das würde dazu führen, dass der Einkaufstourismus insgesamt um ca. 30% zurückgeht. 

3) Es wäre möglich, bei Einkäufen unter 300 CHF, die Bezahlung der Einfuhrsteuer mit einer entsprechenden smartphone-app, vorzunehmen.

Dem Schweizer Zoll würde ca. 80 Millionen CHF zusätzliche Einfuhrsteuer zufließen. Die Schweizer Detailhändler würden ca. 2 Milliarden CHF zusätzlichen Umsatz machen, hieraus würde der Schweizer Staat ca. 120 Millionen CHF zusätzliche Umsatzsteuer einnehmen, plus weitere Steuern aus zusätzlichen Löhnen etc. Die Zusatzeinnahmen könnten verwendet werden, um die Steuern insgesamt zu senken. So käme die neue Regel am Ende allen Schweizern zugute, auch wenn einige zunächst etwas mehr für ihre Einkäufe bezahlen müssten.

In der Produktion der Waren würde nicht viel ändern. Die Waren sind weitgehend dieselben, ob sie nun in Deutschland oder der Schweiz gekauft werden. Der Rückgang im Einkaufstourismus würde also durch Wachstum im gewerblichen grenzüberschreitenden Handel wieder ausgeglichen.

Anmerkung zu den Zahlen:

Die Zahl ‚17.6 Millionen Ausfuhrscheine pro Jahr' basiert auf Zahlen der Hauptzollämter Singen und Lörrach für 2016.

Die Umsatzzahlen basieren auf Zahlen der Schweizer Presse. Demzufolge beträgt der Gesamtumsatz im Schweizer Einkaufstourismus ca. 10 Mio. CHF.