Es gibt verschiedene Ansätze zur Lösung des Mehrwertsteuerproblems. Die verschiedenen Lösungsmodelle haben wir im Folgenden dokumentiert.

1) Das KAMS Modell

Unser Modell ist auf der Startseite beschrieben. Im KAMS Modell verzichtet die Schweiz auf eine eigene Freigrenze, alle Einfuhren sind daher steuerpflichtig. Eine Befreiung gilt aber für Einfuhren, die im Ausland nicht erstattungsfähig sind. Damit passt sich das Schweizer Recht automatisch und dynamisch an die jeweils geltenden ausländischen Ausnahmeregeln an.

Das KAMS-Modell führt zu Millionen von Einfuhrsteuerabwicklungen. Diese sind nur verwaltbar, wenn der Grossteil digital abgewickelt wird, ohne Zutun eines Schweizer Zöllners. Mit der App Quickzoll hat der Schweizer Zoll bereits eine solche Lösung im Einsatz. Zur Zeit wird diese für Einfuhren oberhalb der Freigrenze von CHF 300 benutzt, sie wäre dann in Zukunft für alle Einfuhren anwendbar, die oberhalb der Bagatellgrenze des Herkunftslandes liegen.

Mit der App Quickzoll könnten die Einkäufer ihre Einfuhrsteuer vor Grenzübertritt bezahlen. Natürlich kann es auch einmal passieren, dass das Smartphone nicht verfügbar ist, dann müsste man, wie heute, zum Zoll gehen und die Einfuhrsteuer manuell entrichten. Um zu verhindern dass zu viele das tun, und damit den Schweizer Zoll überlasten, müsste eine Gebühr für die manuelle Bezahlung gelten, in Höhen von z.B. CHF 5 pro Ausfuhrschein. Das würde sicherstellen, dass der Grossteil der Ausfuhrscheine mittels Quickzoll abgewickelt wird.

2) Das Stempelmodell

Diese Lösung wurde einst von der IGDHS (Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz, dahinter stehen Migros und coop...) vorgeschlagen. Im Stempelmodell wird eine Einfuhr dadurch steuerpflichtig, dass der ausländische Zoll den Ausfuhrschein stempelt. Einfuhren ohne Ausfuhrschein hingegen sind nicht steuerpflichtig. Unverändert bestehen bleibt die Steuerpflicht allerdings bei Einfuhren über 300 CHF Gesamttageseinkauf.

Das Stempelmodell erfüllt alle Anforderungen der KAMS, und wurde lang von uns favorisiert. Allerdings wird es vom Schweizer Zoll abgelehnt, denn der Zöllner kann kaum kontrollieren, ob ein Ausfuhrschein ausgefüllt und vom ausländischen Zoll abgestempelt wurde. Auch sind an der französischen Grenze keine Stempel mehr in Gebrauch. Das Modell hat daher keine Chancen auf Umsetzung.

3) Die europäische und die Schweizer Lösung

In diesen beiden Modellen wäre die Erstattung der ausländischen Mehrwertsteuer auf Einfuhren, die von der Einfuhrsteuer befreit sind, nicht möglich. Die beiden Modelle unterscheiden sich nur darin, in welchem Rechtssystem dies geregelt ist.

3a) Die europäische Lösung

Im europäischen Modell wäre die Erstattung der ausländischen Mehrwertsteuer auf Einfuhren unter CHF 300, die von der Einfuhrsteuer befreit sind, nach europäischem Recht unzulässig. Dadurch werden die Schweizer Geschäfte wieder attraktiver, denn der Preisunterschied zu den deutschen Geschäften wird um den Betrag der ausländischen Mwst verkürzt.

Durch die Möglichkeit des Addierens mehrerer Einkäufe eines Tages bietet das europäische Modell dem Einkäufer die Möglichkeit, kleinere Einkäufe zu einem großen Einkauf über 300 CHF zusammenzufassen, und auf diesen Gesamteinkauf die Schweizer Einfuhrsteuer zu bezahlen und die deutsche Mehrwertsteuer zurück zu bekommen. Es wird also quasi attraktiv, mehr als 300 CHF auszugeben. Um das Ziel zu erreichen kann z.B. eine Einkaufsgemeinschaft gebildet werden, um ein Auto mit Einkäufen voll zu laden. Durch die "Kumulation" der Einkäufe an einem Tag wird die Zahl der Einkaufsfahrten insgesamt gesenkt, damit sinkt der Verkehr noch stärker als die Umsätze im Einkaufstourismus nach Deutschland.

In diesem Modell ist das Einkaufen im Ausland einfach. Alle täglichen Einkäufe sind unbürokratisch und schnell erledigt. Ausfuhrscheine und Steuerzahlungen bzw. Erstattungen werden nur bei großen Einkäufen benötigt, wenn man insgesamt an einem Tag mehr als 300 CHF ausgibt.

3b) Die Schweizer Lösung

Im Schweizer Modell wäre die Inanspruchnahme der Erstattung der ausländischen Mehrwertsteuer auf Einfuhren, die von der Einfuhrsteuer befreit sind, nach Schweizer Recht unzulässig. Wir nennen diese Lösung "Schweizer Modell", weil sie, theoretisch, von der Schweiz unilateral eingeführt werden kann. In der Praxis aber wäre es auch in diesem Modell hilfreich, wenn die Schweizer Gesetzgebung von den Nachbarländern und der EU unterstützt würde.

In der Wirkung ist das "Schweizer Modell" identisch mit der europäischen Lösung.

Beide Modelle 3a und 3b erfordern eine Kooperation der Schweizer und der ausländischen Gesetzgeber. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt eher nicht realistisch.

4) Die korrekte Lösung

Korrekter Weise müßte jeder Import so behandelt werden wie die Importe über CHF 300.-. Die 300-CHF Regel müßte ersatzlos gestrichen werden. Zur korrekten Lösung gehört aber auch, dass die Bagatellgrenzen der Nachbarländer abgeschafft würden. Dann müssten alle 4 Herkunftsländer auf alle Exporte die Umsatzsteuer erstatten. Die korrekte Lösung ist daher b.a.w. nicht praktikabel bzw. erfordert eine komplette, grenzüberschreitende Digitalisierung der Verzollung, vgl. 7).

5) Senkung der Freigrenze

Die Freigrenze wurde bereits einmal von 400 CHF auf 300 CHF gesenkt, und es gibt Bestrebungen, sie weiter zu senken, z.B. auf 100 CHF. Dieses Modell hat allerdings einen schweren Nachteil: Die Senkung der Freigrenze bewirkt, daß die Einkaufstouristen ihre Einkäufe auf mehrere Tage verteilen, um weiter in den Genuss der Steuerfreiheit zu kommen. Dadurch entsteht MEHR Verkehr, nicht weniger.

6) Einführung einer Bagatellgrenze auf deutscher Seite

Es wäre vorstellbar, daß Deutschland die Mehrwertsteuererstattung auf Umsätze von z.B. mindestens 175 EUR pro Ausfuhrschein beschränkt. Diese Regel ist seit vielen Jahren im Grenzverkehr mit Frankreich etabliert. Nach EU-Recht ist derzeit eine höhere sog. Bagatellgrenze nicht möglich.

Dieses Modell hätte zur Folge, daß Ausfuhrscheine nur noch bei großen Einkäufen ausgestellt werden. Der Verkehr würde zurückgehen, und die Anzahl der Ausfuhrscheine würde stark sinken. Nachteil: Das Modell führt zu einer Bevorzugung von großen Kaufhäusern, da der Kunde dort viele Dinge kaufen kann, die er auf einem Ausfuhrschein zusammenfasst. 2. Nachteil: Es wäre immer noch möglich mehrwertsteuerfrei einzukaufen, da Einkäufe zwischen 175 EUR und 300 CHF nicht besteuert würden.

De facto hat Deutschland die Einführung eine Bagatellgrenze von CHF 50.- ab 1.1.2020 angekündigt. Von dieser ist allerdings kaum eine Änderung im Einkaufsverhalten zu erwarten, da die meisten Einkäufe sowieso 50 EUR übersteigen.

Bagatellgrenzen sind im Grunde sinnvolle Instrumente, da sie die Anzahl der Verzollungsvorgänge reduzieren. Sie können auch leicht in das KAMS-Modell integriert werden.

7) Grenzüberschreitende technische Lösungen

Da heutzutage alle Zahlungsprozesse digitalisiert sind, ist es gut vorstellbar, auch die Abrechnung der Mehrwertsteuer an der Grenze zu automatisieren. Mit einer entsprechenden Smartphone-Applikation könnte dieser Prozeß einfach gestaltet werden, ohne Formulare, Stempel und Schlangen. Vor allem für Einkaufstouristen, die häufig im Ausland einkaufen gehen, ist eine solche Lösung sinnvoll. Allerdings sollte eine solche Lösung für alle vier Nachbarländer gleich sein und an allen Grenzen der Schweiz funktionieren. Rein nationale Lösungen, wie sie zur Zeit in Deutschland vorbereitet werden, sind nicht zielführend, da sie die Schweizer Einfuhrsteuer unberücksichtigt lassen. Grenzüberschreitende technische Lösungen sollten erst dann erwogen werden, wenn die gesetzliche Regelung an allen vier Grenzen der Schweiz harmonisiert wurde. Sie können eventuell auf die Einführung des KAMS-Modells folgen.

Zusammenfassung

Das KAMS Modell, mit der App Quickzoll, löst das Problem an der Schweizer Grenze. Es ist leicht umsetzbar und erfordert lediglich eine Änderung des Schweizer Gesetzes zur Einfuhrsteuer. Eine grosse Mehrbelastung des Schweizer Zolls wird vermieden, da die meisten Zahlungen direkt auf dem smartphone getätigt werden, ohne Zutun der Schweizer Zöllner. Alle Einfuhren werden besteuert und eine Doppelbesteuerung wird vermieden.

Für die spätere Zukunft wäre eine Kooperation der ausländischen und Schweizer Zollbehörden notwendig. Dann könnten auch die Stempel auf dem Ausfuhrschein entfallen, und die Rückzahlung der Mehrwertsteuer digital und vollautomatisch erfolgen.